Die in der Trägerkonferenz organisierten freien Träger verpflichten sich zur Einhaltung der gemeinsam erarbeiteten Rahmenkonzeption und der daraus resultierenden Standards für die Erziehungsstellenarbeit in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie verpflichten sich ebenfalls zur Einhaltung des Kooperationsvertrages, der zwischen der Trägerkonferenz und dem jeweiligen Träger geschlossen wird. Der Träger erkennt an, dass ein Verstoß gegen die Rahmenkonzeption zur Kündigung des Kooperationsvertrages durch die Trägerkonferenz und zum Ausschluss aus der Trägerkonferenz führen kann. Im Folgenden werden die zentralen Standards erläutert.
Für die Eignung von Erziehungsstellen gelten für die Mitglieder der Trägerkonferenz folgende Auswahlkriterien:
Die nachträgliche Qualifizierungsmaßnahme für Erziehungsstellen ohne pädagogische Ausbildung wird seit dem Jahr
2012 einmal jährlich innerhalb des Trägerverbundes angeboten und ergänzt das individuelle Überprüfungs- und Vorbe-
reitungsprocedere des Trägers.
Die Arbeit mit dem jungen Menschen, mit der Erziehungsstellenfamilie und familienanalogen Systemen, der Herkunfts-
familie sowie die Kooperation mit den verschiedenen Professionen erfordern fundiertes Fachwissen: