Unsere Qualifizierungsreihe – dem Mangel an Fachkräften konstruktiv begegnen.

Die Jugendämter im Rheinland können nur lediglich 3 Prozent der Kinder und Jugendliche an entsprechend qualifizierte Erziehungsstellen vermitteln. Um hier Abhilfe zu leisten, bietet die Trägerkonferenz ein eigenes Programm zur Qualifizierung von Erziehungsstellenbewerbern an.

Die nachträgliche Qualifizierung von Erziehungsstellenbewerbern, die keine pädagogische Ausbildung haben (vgl. 3.3 der Konzeption der Trägerkonferenz), erfolgt neben der Prüfung und Vorbereitung durch den jeweiligen Träger in Form einer trägerübergreifenden Qualifizierungsmaßnahme.

Die seit 2012 stattfindende Qualifizierungsreihe wird einmal jährlich angeboten und ergänzt das individuelle Überprüfungs- und Vorbereitungsprocedere des Trägers.

Ziel dieser Maßnahme ist die Vermittlung relevanter Wissensbestände der Pflegekinderhilfe sowie wichtiger Informationen rund um die Tätigkeit als Erziehungsstelle. In einer inhaltlichen und persönlichen Auseinandersetzung mit diesen Themen bekommen die Teilnehmer*innen weiterhin die Möglichkeit u.a. Haltungsfragen, den eigenen Wunsch zur Aufnahme eines Kindes sowie persönliche Chancen und Möglichkeiten aber auch individuelle Grenzen in der Tätigkeit als Erziehungsstelleneltern zu reflektieren. Durch die Zusammenarbeit in einem kontinuierlichen Gruppensetting können zudem die Perspektiven der anderen Teilnehmer*innen gewinnbringend mit einbezogen werden.

Die Qualifizierungsreihe umfasst acht eintägige Themenmodule (je 8 U-Stunden), einen Familientag so wie ein Abschlusskolloquium. Die Themenmodule werden jeweils von zwei Referent*innen, die aus dem Kreis der Fachberater*innen der Träger gewonnen werden, gestaltet. Die gesamte Qualifizierungsreihe wird zudem durch die Fachberatung als kontinuierliche Kursbegleitung begleitet. Folgende Oberthemen werden in den Modulen bearbeitet und in schriftlichen Handouts zur Verfügung gestellt

1. Spannungsfelder in Erziehungsstellen
2. Vermittlung und Beratung
3. Kommunikation und Haltung
4. Entwicklungspsychologie und Lernen
5. Bedeutung von Biografie und Herkunft
6. Rechtliche Rahmenbedingungen
7. Bindung
8. Trauma

In jeweils eintägigen Veranstaltungen werden die Inhalte sowohl im Plenum als auch im Rahmen unterschiedlicher Kleingruppenformate vermittelt und bearbeitet. Im Rahmen des Abschlusskolloquiums wird vor dem Hintergrund der erarbeiteten Inhalte eine Fallarbeit durchgeführt und diese von einem Gremium aus Trägervertreterinnen hinsichtlich gelungener Auseinandersetzung mit Problemstellungen, konstruktiver Kommunikation, Haltung sowie Problem- und Lösungsbeschreibung bewertet.