Für die Eignung von Erziehungsstellen gelten für die Mitglieder der Trägerkonferenz folgende Auswahlkriterien:
- Pädagogische (Erzieher*in, Sozialpädagog*in, Sozialarbeiter*in, Diplompädagog*in, Heilpädagog*in,
Diplompsycholog*in), pflegerische oder medizinische Fachkraft.
- Professionen, welche Kinder und Jugendliche als Zielgruppe ihrer Tätigkeit haben, aber nicht als pädagogische
Fachkraft gemäß des vorherigen Punktes ausgebildet sind (Lehrer*in, Kinderpfleger*in, Therapeut*in, erfahrene
Pflegefamilien etc.). Hier liegt es im Entscheidungsbereich der Fachberatung, ob die Bewerber eine weitere
Schulung durch die Trägerkonferenz benötigen.
- Bewerber ohne eine pädagogische Ausbildung und ohne eine der aufgeführten Professionen sind vom Träger zu
schulen und durchlaufen zusätzlich die Qualifizierungsmaßnahme und das Kolloquium der Trägerkonferenz und
des Landesjugendamtes.
Die nachträgliche Qualifizierungsmaßnahme für Erziehungsstellen ohne pädagogische Ausbildung wird seit dem Jahr
2012 einmal jährlich innerhalb des Trägerverbundes angeboten und ergänzt das individuelle Überprüfungs- und Vorbe-
reitungsprocedere des Trägers.
- Die Qualifizierungsreihe umfasst ein Curriculum bestehend aus acht eintägigen Themenmodulen (je 8 Unterrichts-
stunden), einem Familientag sowie einem Abschlusskolloquium. Folgende Themen werden behandelt: Vermittlung
und Beratung; Spannungsfelder in Erziehungsstellen; Kommunikation und Haltung; Entwicklungspsychologie und
Lernen; Bedeutung von Biografie und Herkunft; rechtliche Rahmenbedingungen; Bindung; Trauma.
- Die Qualifizierungsreihe bietet maximal 30 Personen einen Platz.
- Die Themenmodule werden jeweils von zwei Referent*innen, die aus dem Kreis der Fachberater*innen der Träger
gewonnen werden, gestaltet.
- Die gesamte Qualifizierungsreihe wird zudem durch die Fachberatung Erziehungsstellen der Trägerkonferenz als
kontinuierliche Kursbegleitung gerahmt.
- In jeweils eintägigen Veranstaltungen werden die Inhalte im Plenum und in unterschiedlichen Kleingruppenfor-
maten vermittelt und bearbeitet. Im Rahmen des Abschlusskolloquiums wird – vor dem Hintergrund der erarbei-
teten Inhalte – eine Fallarbeit durchgeführt und diese von einem Gremium aus Trägervertreter*innen bewertet.