Herzlich willkommen!
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren.
Die Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland ist ein eingetragener Verein, in dem sich aktuell 26 freie Träger der Erziehungsstellenarbeit nach §33.2 SGB VIII aus dem Rheinland zusammengeschlossen haben. Erziehungsstellen werden hierbei verstanden als eine Form der Familienpflege für in ihrer Entwicklung besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die der Betreuung innerhalb eines dauerhaften familiären Bezugsrahmens bedürfen. Diese Entwicklungsbeeinträchtigungen erfordern eine besondere und erhöhte Erziehungs- und Betreuungskompetenz auf Seiten der Erziehungsstelle sowie deren individuelle, intensive und kontinuierliche Beratung und Begleitung durch einen professionellen Träger. Erziehungsstellen im Rheinland sind somit eine Differenzierungsform der Hilfen zur Erziehung in einer besonders belastbaren und qualifizierten Pflegefamilie. Beratende Mitglieder öffentlicher Träger sowie aus der Wissenschaft ergänzen den Vorstand des Vereins.
Die Erziehungsstellenarbeit der Trägerkonferenz findet ihren Ursprung in der Veränderung klassischer Heimerziehung in den 80-er Jahren und der damaligen Erkenntnis, dass Kinder in größeren Heimgruppen überfordert sein können, so dass Mitarbeiter*innenmit den entsprechenden Kindern Wohn- und Lebensgemeinschaften bildeten. Diese Entwicklung machte den Anfang für die heutige Form der Erziehungsstellen im Rheinland als Teil der Pflegekinderhilfe.
Als Verbund freier Träger unterschiedlicher Dachverbände steht die Trägerkonferenz als Interessensvertretung der in ihr organisierten Träger für die Etablierung und Weiterentwicklung der Qualität in der Erziehungsstellenarbeit im Rheinland. Grundlage dieser Arbeit sind eine gemeinsame Rahmenkonzeption sowie entsprechende Qualitätsstandards, die Kriterien für die Erziehungsstellen beschreiben und festlegen. Hierzu gehören beispielsweise Merkmale der Qualifizierung der Erziehungsstellen und deren Berater*innen, relevante Aspekte der Beratungsleistung sowie Belegungskriterien. Die Anerkennung und Umsetzung der Konzeption sowie der Standards sind für alle angeschlossenen Träger verbindlich und verpflichtend. Diese Struktur liefert den belegenden Jugendämtern umfassende Orientierung und bildet die Grundlage für eine transparente Zusammenarbeit.
In einem kontinuierlichen Austausch in unterschiedlichen Gremien (erweiterter Vorstand, Arbeitskreis der Erziehungstellenberater*innen, Mitgliederversammlung) wird diese Konzeption stetig weiterentwickelt. Aktuelle Themen und Entwicklungen der Pflegekinderhilfe werden hierbei aufgegriffen und integriert.
Zentrale Motivation der Trägerkonferenz ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Erziehungsstellenarbeit. Auf diese Weise wird die Hilfeform weiter geschärft und geschützt und für die Kindern, aber auch deren Eltern und Pflegeeltern, möglichst gute Bedingungen des Aufwachsens entwickelt. Durch transparente und klar formulierte Kriterien für die Ausgestaltung der Hilfe übernehmen die Träger der TK Verantwortung für eine gute fachliche Begleitung und Beratung der Pflegeverhältnisse und sind in ihrer Tätigkeit verlässliche Partner für die belegenden Jugendämter.
Die Entwicklung der Qualität der Erziehungsstellenarbeit ist aber nicht nur ein Ziel der in der Trägerkonferenz zusammengeschlossenen Trägern, sondern auch der Jugendämter und des LVR-Landesjugendamtes. Dafür sind eine enge Kooperation und der Dialog der freien und öffentlichen Träger unerlässlich. Vor diesem Hintergrund entstand die Idee, eine Geschäftsstelle bzw. Fachberatung der Trägerkonferenz im LVR-Landesjugendamt anzusiedeln, die sowohl den der TK angeschlossenen Trägern als auch den Jugendämtern im Rheinland zur Verfügung steht. Auf diese Weise soll dem gemeinsamen Ziel einer transparenten und fachlich guten Erziehungsstellenarbeit für das Rheinland begegnet werden.
Die Erziehungsstellenarbeit hat sich seit ihren Anfängen ständig weiterentwickelt und verändert. In den 80-er Jahren waren die Landesjugendämter (im Rahmen des Jugendwohlfahrtsgesetzes) zuständig für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe und Fürsorgeerziehung. Im Gegensatz zu den erzieherischen Hilfen der Jugendämter standen den Landesjugendämtern keine Pflegefamilien zur Verfügung, sondern lediglich ihre großen Landesjugendheime. Um ein familiäres und analoges Angebot für die betreuten Kinder und Jugendlichen zu schaffen, begann 1984 der LVR, zusammen mit den späteren Gründungsträgern der Trägerkonferenz, Erziehungsstellen einzurichten. Aufbauend auf Erfahrungen aus Frankfurt und Westfalen, wo mit Erziehungsstellen eine Verbesserung im Pflegekinderwesen angestrebt wurde. Zu diesen Verbesserungen gehörten u.a. die Vermeidung von Isolation der einzelnen Pflegefamilien, eine Interessenvertretung der Familien durch einen starken Träger sowie eine ausreichende fachliche Begleitung.
Mit der Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wechselte die Gesamtzuständigkeit der Landesjugendämter 1994 an die örtlichen Jugendämter. In diesem Zuge entstanden neue Träger mit jeweils eigenen Konzeptionen. Um übergreifende Standards für die Erziehungsstellenarbeit zu entwickeln und zu etablieren, wurde schließlich 2004 die Trägerkonferenz gegründet. Perspektivisch wird die Trägerkonferenz Qualitätskriterien weiterentwickeln und Herausforderungen, etwa in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Erziehungsstellen begegnen.